Medizinrecht
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt seit Jahren auf dem Fachgebiet des Medizinrechts.
Die Kanzlei bietet die Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der medizinischen Behandlung, insbesondere der zivilrechtlichen Arzthaftung, dem Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, dem ärztlichen Berufsrecht, der heilberuflichen Vertragsgestaltung sowie dem Vergütungsrecht der Heilberufe, hier insbesondere im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren an.