Familienrecht

 

Ein dritter Tätigkeitsschwerpunkt, resultierend aus einer vorangegangenen Berufsausübungsgemeinschaft, liegt auf dem Fachgebiet des Familienrechts.

 

Die Vertretung bezieht sich hier insbesondere auf Ehescheidungsverfahren und deren Folgesachen, der Berechnung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen sowie von Kindschaftssachen, im Einzelnen Sorgerechts-, Umgangs- und Unterhaltsstreitigkeiten.

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© Rechtsanwältin Dr. Anke Buchheim