Familienrecht
Ein dritter Tätigkeitsschwerpunkt, resultierend aus einer vorangegangenen Berufsausübungsgemeinschaft, liegt auf dem Fachgebiet des Familienrechts.
Die Vertretung bezieht sich hier insbesondere auf Ehescheidungsverfahren und deren Folgesachen, der Berechnung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen sowie von Kindschaftssachen, im Einzelnen Sorgerechts-, Umgangs- und Unterhaltsstreitigkeiten.