Aktuelle Nachrichten

BGH: Fälschung von

Corona Impfbescheinigungen 

 

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10.11.2022- AZ.: 5 StR 283/22 einen Freispruch des Landgerichtes Hamburg im Zusammenhang mit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen aufgehoben. Zwar sei zutreffender weise eine Strafbarkeit wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen gemäß § 277 StGB in der zur Tatzeit geltenden alten Fassung nicht in Betracht gekommen, allerdings sei eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB möglich. § 277 StGB (Fälschung von Gesundheitszeugnissen in der bis zum 23.11.2021 gültigen Fassung) entfaltet keine Sperrwirkung gegenüber der Urkundenfälschung nach § 267 StGB.

BGH: "Schockschäden"

als

Gesundheitsverletzung 

 

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 06.12.2022-AZ.: VI ZR 168/21 von der bisherigen Senatsrechtsprechung Abstand genommen, wonach sogenannte Schockschäden, nicht ohne weiteres eine Gesundheitsverletzung darstellte und zur Bejahung einer Gesundheitsverletzung erforderlich war, dass die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgeht, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsguts eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind. Eine psychische Störung von Krankheitswert stellt nunmehr eine Gesundheitsverletzung dar, auch wenn sie beim Verletzten mittelbar durch die Verletzung eines Rechtsgutes bei einem Dritten verursacht worden ist.

BGH: "Verharmlosung" ärztliche 

Aufklärung 

 

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 16.08.2022 – AZ.: VI ZR 342/21 erneut mit der ärztlichen Aufklärungspflicht auseinandergesetzt und ein Berufungsurteil, welches von einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Patienten ausging, aufgehoben und zur weiteren Verhandlung an das Berufungsgericht zurückgewiesen. Die Patientin hatte gerügt, dass der ärztliche Aufklärungsbogen mögliche Komplikationen verharmlose. 

Die Verharmlosung möglicher Komplikationen sowie die Fragen einer ordnungsgemäßen Aufklärung dürften im Zusammenhang mit der Klärung möglicher Schadensersatzansprüche aufgrund der erfolgten Covid-19- Schutzinjektionen bei eingetretenen Schädigungen noch besondere Relevanz haben.

Arbeitsgericht Erfurt: 

Entgeldfortzahlung bei Coronaerkrankung 

 

Das Arbeitsgericht Erfurt hat in seinem Urteil vom 02.12.2022 bestätigt, dass auch eine „ungeimpfte Beschäftigte“ im Falle der eigenen Erkrankung mit dem Corona -Virus für den Zeitraum der Erkrankung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat. Der Arbeitgeber hatte diesen unter Verweis auf § 56 Abs. 1 S. 1 IfSchG sowie § 3 Abs. 1 S.1 EfZG unter Verweis, dass eine Erkrankung mittels einer Corona-Schutzimpfung hätte vermieden werden können, zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Erfurt, Urteil vom 02.12.2022, AZ.: 7 Ca 461/22

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© Rechtsanwältin Dr. Anke Buchheim